Wintergarten Sonnenschutzpflicht: Kaum bekannt

Wintergarten Sonnenschutzpflicht

Wer einen Wintergarten besitzt, verfügt über einen lichtdurchfluteten Ruheort, an dem man zu jeder Tageszeit wunderbar entspannen kann. Ein Wintergarten bereichert das eigene Wohngefühl und schafft mit seiner Transparenz ein Stückchen Freiheit. In der Wärmeschutzverordnung hat der Gesetzgeber Vorgaben und gesetzliche Anforderungen festgelegt, die die Nutzung eines Wintergartens betreffen.


Hierunter gehört zum Beispiel die entsprechende Dämmung, die die Energiebilanz des Haushaltes verbessert und Wärmeverluste mindert. Weniger bekannt ist hingegen, dass die Wärmeschutzverordnung nicht nur Wärmeverluste minimieren möchte, sondern auch der Hitzebildung in Innenräumen entgegenwirken will. Heizen sich Innenräume nämlich zu stark und zu schnell auf, entstehen für Anwohner Gesundheitsrisiken, aber auch Gebäudeschäden können so leicht entstehen.

Kurz die wichtigsten Punkte der Verordnung EnEV DIN 4108-2

In der Verordnung EnEV DIN 4108-2 werden die Anforderungen an den Wärmeschutz behandelt und Mindestanforderungen festgelegt. Ein ausreichender Wärmeschutz verhindert die Bildung von Schimmel und trägt zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Anwohner bei. Die Wärmeschutzvorgaben betreffen natürlich auch Wintergärten, die wegen ihrer Lage oder der verwendeten Materialien besonders für Hitzebildung anfällig sind. Um dieser Hitzebildung entgegenzuwirken, wird vom Gesetzgeber daher ein angemessener Sonnenschutz vorgeschrieben. Bei der DIN-Verordnung werden aktuelle Wetterdaten berücksichtigt und eine Klimakarte gibt übersichtlich Auskunft über die unterschiedlichen Klimaregionen. So gibt es in der Bundesrepublik mehrere Sommer-Klimaregionen, die abweichende Innentemperaturwerte besitzen. Außerdem können anhand der DIN 4108-2 auch Sonneneintragskennwerte genau bestimmt werden, da die Nachweisführung nachvollziehbar und präzise geregelt ist. Festgelegt sind darin auch die Anforderungen und Randbedingungen für eine thermische Gebäudesimulation.

Wer im Glashaus sitzt – der Treibhauseffekt

Gerade im Sommer, wenn wieder eine Hitzewelle das Land plagt, kann es schnell in einem Wintergarten zu unerwünschter Wärmebildung kommen. Besonders wenn der eigene Wohnwintergarten in Südrichtung liegt und die Sonne über den Mittagsverlauf ungehindert einstrahlen kann, entsteht schnell der berühmte Glashauseffekt. Hiervon sind Wintergärten betroffen, die vornehmlich Glas oder Kunststoff verwenden, da diese Materialien die Hitzebildung nicht mindern können. Der Glashauseffekt, der oft auch synonym als Treibhauseffekt bezeichnet wird, führt dazu, dass Innenräume sich schnell aufwärmen, wenn die Sonne über einen längeren Zeitraum auf anliegende Wandflächen einstrahlen kann. Mangelnde Luftzirkulation verstärkt den Effekt. Ohne einen zusätzlichen Sonnenschutz steigt die Innenraumtemperatur dann rapide an und beeinträchtigt das Wohlbefinden der Bewohner.

Auf den richtigen Sonnenschutz achten

Um den eigenen Wintergarten vor unerwünschter Sonneneinstrahlung und Hitzebildung zu schützen, gibt es verschiedene Sonnenschutzmöglichkeiten. Markisen bieten nicht nur den benötigten Sonnenschutz und spenden kühlenden Schatten, sondern machen auch optisch etwas her. Eigene Gestaltungsideen können einfach umgesetzt werden. Daneben können Markisen selbstverständlich auch mit einer intelligenten Sensorik ausgestattet werden, die Wetterlagen automatisch erkennt und eigenständig darauf reagiert. Plissee liegen derzeit im Trend und können auch farblich mit der Inneneinrichtung abgestimmt werden. Plisseeanlagen besitzen den großen Vorteil, dass der vorgefaltete Stoff in vielen Formen angebracht werden kann und daher ausgesprochen vielseitig ist. Wer es lieber klassisch mag, sollte sich Rollos ansehen. Zu den bereits genannten Sonnenschutzmöglichkeiten kommen noch Faltwände hinzu, die sich leicht aufstellen lassen und flexible Einsatzmöglichkeiten gewähren.


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