Wintergarten Baugenehmigung

Wintergarten BaugenehmigungEinen Wintergarten darf man nicht so ohne Weiteres einfach an das Haus bauen. Es existieren dazu verschiedene Richtlinien. Was Sie beachten müssen, um eine Wintergarten Baugenehmigung erfolgreich erteilt zu bekommen.

Wie ist ein Wintergarten definiert?

Der Bundesverband Wintergarten e. V. definiert einen Wintergarten so, dass es sich um ein Gebäude bzw. einen Anbau handelt, der überwiegend aus durchsichtigem Material gestaltet ist, welches von einer Trägerkonstruktion aus Metall, Kunststoff oder Holz gehalten wird und in dem sich mehrere Personen dauerhaft aufhalten können. Großflächig mit Fenstern versehene Anbauten, die über ein festes Dach verfügen, fallen nicht unter die Kategorie Wintergarten. Ein Wintergarten darf auch beheizt sein! Wobei beim Errichten und der Wintergarten Planung darauf zu achten ist, dass er mit einer Wand an das Hauptgebäude grenzt und dass er dazu in der Lage ist, mit seinem Dach dem Wind, dem Regen und im Winter den Schneelasten zu trotzen. Ebenfalls muss ein Wintergarten über ein festes Fundament verfügen.

  • Ein Wintergarten besteht zum größten Teil aus durchsichtigem Material
  • Trägerkonstruktion – Holz, Metall, Kunststoff
  • Dauerhafter Aufenthalt von Personen
  • Einseitig an ein Gebäude angebaut
  • Darf beheizt werden
  • Stabilität gegenüber Wind, Regen, Schneelast

 

Baugenehmigung

Die Genehmigung zum Bauen eines Wintergartens ist Ländersache. Somit kann nicht eindeutig für das gesamte Bundesgebiet gesagt werden, ob für den Wintergarten Anbau eine bauliche Genehmigung gefordert ist oder nicht. Das wird in den Bundesländern recht Wintergarten genehmigtunterschiedlich gehandhabt und muss bei den einzelnen Kommunen erfragt werden. In jedem Fall sollten VOR Baubeginn entsprechende Erkundigungen von den Bauherren eingeholt werden und es sollte die erforderliche Baugenehmigung vorliegen. Beauftragt man einen Fachbetrieb mit der Wintergarten Errichtung, wird ein routinierter und seriöser Anbieter auch nach der entsprechenden Genehmigung fragen. Manche Firmen bieten ihren Kunden sogar an, dieses Genehmigungsverfahren für sie zu übernehmen.

Sollte es in der Nachbarschaft noch keinen Wintergarten geben, kann es sein, das ein freundlicher Herr oder eine freundliche Dame vom örtlichen Bauamt eine Ortsbesichtigung vornimmt. Denn viele Gemeinden sehen in ihrem Bebauungsplan vor, dass zwar Garagen erbaut werden dürfen und vielleicht noch ein Gartenpavillon, aber für Anbauten – und dazu kann dann auch der gewünschte Wintergarten gehören – ist an diesem Standort kein Platz einkalkuliert. Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte ist, ob es womöglich dem Nachbarn nicht gefallen könnte, dass ein Wintergarten errichtet werden sollte. Hier ist es sinnvoll, sich bei gutem Kontakt mit dem Nachbarn abzusprechen und gewisse Dinge schriftlich zu fixieren. Liegen bereits Streitigkeiten vor, dann muss man unter Umständen mit zusätzlichem Streit rechnen. Generell kann aber festgestellt werden, dass von einem Wintergarten keine direkte Belästigung ausgeht.

  • Mögliche Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter des Bauamts
  • Bebauungsplan muss geprüft werden
  • Je nach Bundesland kann eine Baugenehmigung verlangt werden oder nicht
  • Fachbetriebe übernehmen manchmal das Genehmigungsverfahren
  • Vor Baubeginn MUSS die Genehmigung, falls erforderlich, vorliegen

Offizielle Definition Anbau

Wie so oft, gibt es im Baurecht zu diesem Punkt zahlreiche Gesetzestexte. Diese hier im Einzelnen aufzulisten, ist natürlich nicht möglich. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Anbau um die Erweiterung eines schon vorhandenen Gebäudes, darunter fällt, je nachdem, auch der gewünschte Wintergarten. Bei einem Bau handelt es sich um ein selbstständig existierendes Gebäude, dieses ist in der Regel mit der Erteilung einer Baugenehmigung verbunden. Wer bei der Planung und Konstruktion ganz sicher gehen will, ganz gleich, ob er als Anbau am Haus stehen soll oder selbstständig mitten im Garten, der sollte einen Architekten beauftragen, denn dieser kennt sich aus. Möchte man sich vorab informieren, dann empfiehlt es sich, in folgenden Bauvorschriften zu blättern: Baugesetzbuch, BauNVO, MBO, LBO, EnEV, Nachbarrechtsgesetze (betrifft nicht Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg Vorpommern) und im BGB. Wer letztendlich alle Schriften dann gelesen hat, wird entweder die Planung und Errichtung verwerfen oder doch lieber einen Fachmann hinzuziehen.

  • Viele Vorschriften und Gesetze
  • Besser einen Architekten beauftragen

Ausnahmen – wofür braucht man keine Baugenehmigung?

Keine Regel ohne Ausnahme, das gilt auch in diesem Falle. Auch Gesetze im Baurecht haben ihre Lücken und Tücken. So kann man durchaus in seinem Garten ein Gewächshaus errichten und auch in diesem kann man sich aufhalten und die Sonne genießen sowie die wachsenden Pflanzen beobachten. Der Gesetzgeber sagt, dass ein Gewächshaus ein in sich abgeschlossener Raum ist, in dem Pflanzen gezüchtet werden können. Dabei stellt auch ein Folientunnel ein Gewächshaus dar. Allerdings dürfte die Gesamtkonstruktion eines Gewächshauses nicht an die Stabilität eines professionellen Wintergartens heranreichen und somit eher als Aufenthalts- und Relaxzone ungeeignet sein.

  • Gewächshaus – eher geeignet zum Züchten von Pflanzen
  • Auch ein Folientunnel ist ein Gewächshaus vor dem Gesetz
  • Ein Gewächshaus ist eher ungeeignet als Aufenthaltsraum

 

Erforderliche Unterlagen für die Einholung einer Baugenehmigung

Vor die Baugenehmigung hat der Gesetzgeber in Deutschland den Bauantrag gesetzt. Hat man also vor, ein Gebäude zu errichten, worunter unter Umständen auch der geplante Wintergarten fallen kann, muss zuerst einmal ein Bauantrag gestellt werden. In der Regel gibt es hierfür entsprechende Formulare, die auszufüllen sind. Der Nachbar ist zu fragen, ob er mit dem Bauvorhaben einverstanden ist und das ist schriftlich zu fixieren und dem Antrag beizufügen. Bauzeichnungen des geplanten Baus sind ebenfalls erforderlich sowie Lageplan (Auszug vom Katasteramt besorgen), eine eingehende und detaillierte Beschreibung des Baus, eine Bauberechnung (Fläche, die bebaut werden soll etc.), technische Nachweise (Schallschutz, eventuell Wärmeschutznachweis, Standsicherheitsnachweis) und Entwässerungsplan. Je nach Baubehörde kann es sein, dass in den Anlagen noch ein Brandschutznachweis und detaillierte Angaben zum Heizungs- und Lüftungssystem beigebracht werden müssen. Hier hilft allerdings vorab der Besuch beim örtlichen Bauamt, bei dem man sein Anliegen vorträgt und sich dann dort wiederum schriftlich bestätigen lässt, welche Unterlagen gewünscht werden.

  • Formulare können beim Bauamt vorhanden sein
  • Wintergarten Bauantrag beim Bauamt stellen
  • Nachbarn fragen, ob er mit dem Bau einverstanden ist (schriftlicher Nachweis)
  • Bauzeichnungen
  • Auszug aus dem Katasteramt
  • Baubeschreibung
  • Bauberechnung
  • Diverse technische Nachweise
  • Mögliche zusätzliche Nachweise (Brandschutz, Schallschutz, Heizung/Lüftung)

 

Beratung rund um das Thema Wintergarten

Wenn der Wintergarten dann endlich mal im Garten am Haus steht und man dort die ersten Strahlen der Frühlingssonne genießen kann, vergisst man sicher schnell, welcher Aufwand notwendig war, um hierher zu gelangen. Aber man kann sich natürlich auch professionelle Unterstützen suchen. Heute gibt es überall zahlreiche Firmen, die sich auf den Bau von Wintergärten spezialisiert haben. Sie können oftmals auf eine langjährige Erfahrung in dem Bereich zurückblicken und diese ihren Kunden als Serviceleistung offerieren.

Was ebenfalls eine wertvolle Möglichkeit der Information ist, ist der Besuch einer Fachmesse oder einer Ausstellung rund um das Thema Wintergarten. Denn nur mit dem Bauen alleine ist es nicht getan. Dieser besondere Bereich des Hauses soll auch schön gestaltet werden, was hier alles möglich ist, zeigen viele Wintergarten Lieferanten auf Ausstellungen. So ist es schön, hier eine Freiflugvoliere für Kanarienvögel, Wellensittiche oder andere Vögel zu installieren. Vielleicht möchte man aber auch gerne einen kleinen Brunnen haben oder einen Teich unter dem Glasdach. Auch muss das passende und geeignete Mobiliar her. Nicht alles, was man in den Garten stellen kann, macht sich auch im Wintergarten gut.

Weitere wichtige Themen sind Licht und Schatten, Helligkeit und Dunkelheit, Ein- und Ausblicke. Also kommen noch die Themen Sonnenschutz, Wärmeschutz und Blickschutz auf den potenziellen Wintergartenbesitzer zu. Sobald das auch erledigt ist, heißt es nur noch: Füße hoch und den Wintergarten genießen.

  • Beratung ist das A und O
  • Fachmessen besuchen
  • Möglichst viele Informationen einholen
  • Auch an Lichtschutz, Schallschutz, Blickschutz, Sonnenschutz, Wärmeschutz denken
  • Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Pflanzen, ein Teich im Wintergarten, eine Vogelvoliere)
  • Passende bequeme Möbel für den Wintergarten
  • Fachbetrieb besuchen und sich beraten lassen
  • Anfrage stellen beim Bundesverband Wintergarten e. V.

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